Kinderrechte

Alle Kinder haben Rechte! 

 

Ob in Bozen, Rom, Wien, Nairobi, Delhi oder irgend einem anderen Ort auf der Welt – alle Kinder haben die gleichen Rechte, ganz egal ob Mädchen oder Bub, welche Hautfarbe, Religion, ob arm oder reich… Die Kinderrechte, die für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren gelten, wurden in der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten und beruhen auf vier Grundprinzipien:

  • Vorrang des Kindeswohls: Bei allen Entscheidungen, die Auswirkungen auf Kinder betreffen, muss das Wohl des Kindes immer vorrangig berücksichtigt
  • Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf aufgrund seines Geschlechts, Herkunft, Sprache, Religion, Hautfarbe, einer Behinderung oder politischer Ansichten benachteiligt werden.
  • Recht auf Leben und Entwicklung: Alle Staaten sorgen dafür, die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung von Kindern sicherzustellen, z.B. durch Existenzsicherung, medizinische Versorgung, Bildung und Schutz vor Gewalt.
  • Achtung vor der Meinung des Kindes: Kinder haben das Recht auf eine eigene Meinung, die gehört und berücksichtigt werden muss.
UN-Kinderrechtskonvention
 
Jedes Kind hat Rechte, doch nicht immer werden diese Rechte beachtet. Damit die Rechte von allen Kindern weltweit möglichst eingehalten werden, haben Politikerinnen und Politiker, Expertinnen und Experten fast aller Staaten der Welt einen Vertrag über die Kinder rechte abgeschlossen. Das war am 20. November 1989. Dieser Vertrag heißt Kinderrechtskonvention und umfasst 54 Artikel.
 
Kinderrechte in Südtirol
Die Kinderrechtskonvention wurde mit Ausnahme der USA von allen Staaten der Welt ratifiziert. Italien hat die Konvention 1991 ratifiziert. Auch wenn viele der Kinderrechte ganz selbstverständlich klingen, so gibt es noch viele Baustellen – auch bei uns in Italien. Die Katholische Jungschar und weitere Organisationen fordern, dass alle Kinderrechte vorbehaltlos in die Verfassung aufgenommen werden und alle die Kinderrechte kennen, einhalten und schützen.

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