Versicherung, Haftung, Haftpflicht, Verantwortung, Unfall
Von Ausnahmen abgesehen darf niemand zur Verantwortung gezogen werden, der an seinem Fehlverhalten nicht selbst Schuld ist, d.h. sich nicht absichtlich oder fahrlässig falsch verhalten hat.
Um festzustellen, ob jemand fahrlässig gehandelt, oder "gut aufgepasst" hat oder nicht, muß man sich überlegen, wie eine vorsichtige Person sich in der selben Situation verhalten hätte; welches die normalen Vorsichtsmaregeln in einer derartigen Situation gewesen wären, ob diese konkret eingehalten wurden usw.
Beispiel: die Ministrantengruppe unternimmt, von genügend und erfahrenen Leitern geführt, einen Wanderausflug. Alle Teilnehmer tragen Bergschuhe und sind auch sonst "alpintauglich" ausgerüstet. Der plötzlich aufkommende starke WInd reißt von einem Baum neben dem Weg einen Ast ab, der eines der Gruppenmitglieder verletzt.
Die Gruppenleiter haben sich korrekt verhalten; trotzdem ist etwas passiert", aber sie haften nicht, weil man ihnen keine Unvorsichtigkeit vorwerfen kann.
Für den Fall, dass "etwas passiert", hat die Jungschar eine sogenannte Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung steht für alle unabsichtlich verursachten Schäden bis zum Höchstbetrag von 5 Mio. Euro gerade, die
So lange ein Gruppenmitglied oder ein Gruppenleiter also nicht absichtlich einen Schaden verursacht, greift diese Versicherung.
Wenn "etwas passiert" ist, dann ist der Unfall oder Schaden so bald als möglich (auf jeden Fall innerhalb von 5 Kalendertagen) der Jugenstelle zu melden. Die Meldung muß folgendes beinhalten:
Um alles weitere kümmert sich die Jugendstelle. Trotzdem kann eine Entschuldigung beim "Opfer" gewiß nicht schaden ....
Wenn sich der Gruppenleiter umsichtig verhält, praktisch nie. Wenn der Gruppenleiter unvorsichtig handelt und daraus nicht nur Sachschaden entsteht, sondern sich eine Person verletzt oder gar stirbt, könnte es zu einem Strafverfahren kommen, das aber mit einer Geldstrafe, höchstens einer bedingten Haftstrafe endet.
Das bisher Geschriebene klingt streng, und manch einer mag überlegen, ob es sich denn wirklich auszahlt, unentgeltlich den eigenen Kopf hinzuhalten. In Wirklichkeit kommt es nur selten zum "Ernstfall", und selbst dann sollte die Versicherung praktisch vor allen Folgen schützen: um strafrechtlich belangt zu werden, muß schon einiges schieflaufen. Sollte es wirklich zu einem Strafverfahren kommen, läuft praktisch alles auf die Frage hinaus, ob sich die Verantwortlichen in der jeweiligen Situation umsichtig verhalten haben: Wer sich bei Planung der Vereinsaktivitäten und Aufsicht der Gruppeenmitglieder nichts zu Schulden kommen lässt, braucht auch keine Strafe zu fürchten.
Entsprechend gilt:
Wenn es noch weitere Fragen gibt, helfen wir Dir im Jungscharbüro gerne weiter!
Katholische Jungschar Südtirol - Ortsgruppe Meran/Untermais